Die Windenergie ist die in Deutschland absolut am schnellsten wachsende Form der erneuerbaren Energie und trug 2004 mit 4,2% zur deutschen Bruttostromerzeugung bei. Ähnlich wie bei der Photovoltaik sind die Betreiber der Stromnetze gesetzlich verpflichtet, den gesamten durch Windräder erzeugten Strom abzunehmen und pro Kilowattstunde (kWh) eine gesetzlich festgelegte Vergütung zu zahlen. Diese Kosten werden dann auf die Strom-Endkunden umgelegt.
Die Menge des Stromes, die ein Windrad erzeugt, hängt stark vom Standort ab. So erzeugt im Durchschnitt ein Windrad an der Küste die doppelte Strommenge als ein Windrad im norddeutschen Tiefland. Um diesen Standortnachteil auszugleichen, wurde per Gesetz für ungünstigere Standorte eine entsprechend höhere Vergütung festgelegt, so dass es z. Z. für einen Betreiber wirtschaftlich ist, auch an ungünstigen Standorten Windräder aufzustellen.
Eine grobe Zahl für die Einspeisevergütung ist 8 Cent pro kWh. Zum Vergleich: Bei der Photovoltaik sind es ca. 50 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen soll jedes Jahr reduziert werden. Man sieht, die 8 Cent sind nicht mehr so weit von den tatsächlichen Stromerzeugungskosten von ca. 5 Cent entfernt. Allerdings steht die Windenergie nur dann zur Verfügung, wenn Wind weht und nicht unbedingt dann, wenn sie gebraucht wird. Die (versteckte) Subvention für Windenergieanlagen hat nur dann einen Sinn, wenn für die Zukunft ihre Wirtschaftlichkeit (ohne Subvention) angestrebt wird.
Die Verträglichkeit der Windenergie mit den Erfordernissen des Naturschutzes und dem Wohl der Menschen sollte insbesondere auch ein Anliegen der SPD-Politiker sein:
- Der Schattenschlag kann bei bis zu 180 m hohen Windrädern bei tiefem Sonnenstand und wenn die Anlage erhöht steht, sehr weit reichen. Er darf keine Ansiedlung erreichen. – Das Problem, wie weit der Schattenschlag das Wohlbefinden von Haustieren auf der Weide beeinträchtigt, ist angesichts der Frage, ob sich Nutztiere eingezwängt in Ställen wohlfühlen, nur zweitrangig.
- Die Windenergieanlagen müssen soweit von einer Ansiedlung entfernt aufgestellt werden, dass der von ihnen verursachte Lärm auch nachts nicht stört.
- Die oberirdischen Stromleitungen können landschaftlich sehr störend sein. Erdkabel kosten jedoch das 6 bis 8-fache und können so ein Projekt – trotz hoher Einspeisevergütung - unwirtschaftlich machen.
- Eine Verschandelung von Landschaften ist zu vermeiden.
- Es ist zu prüfen, ob es einen volkswirtschaftlichen Sinn hat, ungünstige Standorte zu subventionieren. Die guten und vielleicht mittleren Standorte könnten wirtschaftlich werden, so dass dann die Subvention ihren Sinn erfüllt hätte; schlechte Standorte erfüllen diese Bedingung aber nicht.
- Offshore-Windparks (d. h. Windräder auf dem Meer) werfen eine Reihe schwerwiegender Problemen auf, die erst geklärt werden müssten, bevor im großen Stil begonnen wird, Windräder auf Fundamente oder Plattformen ins Meer zu bauen. Ein Problem besteht darin, dass der Wind über dem Wasser so stark gebremst werden könnte, dass das Wasser nicht mehr richtig belüftet wird und in diesem Bereich „umkippt“, was u. a. zu Fischsterben führen kann.
- Mindestanforderung zur Vermeidung von Unfällen: Selbst bei Blitzschlag, Orkanen, Windhosen usw. dürfen sich keine Teile und kein Eis von einer Windkraftanlage lösen und so weit getragen werden, dass dann Sach- und Personenschäden angerichtet werden können. Das bedeutet, dass ein Windrad so aufgestellt sein muss, dass sich im Umkreis von z. B. 300 m keine Straße, kein öffentlicher Weg, keine Wohnsiedlung u. ä. befindet. Es sind in der Vergangenheit schon Windräder außer Kontrolle geraten und dann Teile der Rotoren zerfetzt auf die Erde gestürzt. Im Normalbetrieb dürfen sich von einem Windrad überhaupt keine Teile lösen.
Für die Windenergie gilt - wie für die Photovoltaik -, dass die Stromerzeugung starken Schwankungen unterliegt – abhängig von Windstärke bzw. Sonneneinstrahlung - und die Netzbetreiber den Strom in jedem Fall abnehmen müssen, unabhängig davon, ob er gerade gebraucht wird oder nicht. Solange keine geeigneten Stromspeicher zur Verfügung stehen, müssen deshalb konventionelle Kraftwerke aktiv bereit stehen, um diese Schwankungen auszugleichen und vor allem schnell auf höhere Leistung gefahren werden können, wenn die Windstärke bzw. die Sonneneinstrahlung plötzlich nachlässt. Mit der Windkraft wird dadurch zwar Kohle, Gas usw. eingespart, aber die Investitions- und Betriebskosten für die Kraftwerke wohl kaum.
20.10.2006 mit Ergänzungen zuletzt am 07.10.2008