Unser Staat kann anwendungsnahe Forschung von Firmen anteilmäßig (z. B. zu 50 %) subventionieren. Die Übernahme der vollen Kosten sollte nur in Ausnahmefällen geschehen, da hierdurch oft Projekte finanziert werden, die zu nichts führen. Externe Gutachter bieten erfahrungsgemäß in solchen Fällen auch keine Hilfe. Entscheidend ist, dass die Firma mindestens einen Teil (und wenn es in Einzelfällen nur 20 % sind) der Forschungskosten selbst aufbringen muss. Dann wird sie, schon im eigenen Interesse, darauf achten, dass das Forschungsvorhaben optimal durchgeführt wird. Ein externer Prüfer braucht dann nur noch genau zu kontrollieren, dass das für die Forschung bereitgestellte Geld auch wirklich vollständig bei der Forschung landet, aber nicht mehr so streng zu prüfen, ob die Forschung optimal verläuft.
Die Grundlagenforschung (in Forschungseinrichtungen, Universitäten, andere Institute) muss ohnehin weitgehend der Staat tragen. Ebenso Forschung, die einzelne Firmen nicht tragen können. Die Forschungsergebnisse müssen, soweit es nicht um spezielles Firmen-Knowhow geht, für jedermann leicht zugänglich gemacht werden.
Der Staat wird eigene Forschung durchführen müssen, um die Unbedenklichkeit einer neuen Methode zur Energiegewinnung und -einsparung feststellen zu können. Die Durchsicht und Benutzung der Ergebnisse firmeneigener Forschung ist zwar notwendig aber nicht ausreichend.